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RUMÄNISCHES RECHT
ENTSCHÄDIGUNGSRECHT
Gesetz Nr. 221/2009 vom
02.
Juni
2009,
veröffentlicht in dem Monitorul Oficial
396 vom 11. Juni 2009,
Rehabilitations- und
Wiedergutmachungsgesetz für
Opfer kommunistischer Verfolgung
Das Gesetz Nr.
221/2009 gewährt
denjenigen
Personen, gegen die in dem Zeitraum 06.03.1945 – 22.12.1989 von der
Kommunistischen
Obrigkeit Rumäniens ein Strafurteil
erlassen
oder
ein
Verwaltungsakt mit politischem Charakter (z.B.: die Unterbringung in
eine Haftanstalt, eine Zwangskolonie, ein Arbeitslager, die
Deportation etc.)
vollzogen
worden ist, folgende Rechte:
-
Annullierung der
Haftstrafe und Rehabilitierung der verurteilten Person
-
Rückgabe der im
Rahmen der Verurteilung enteigneten Güter oder entsprechende
Entschädigung in Geld
-
immaterielle Entschädigung.
Für
den Fall, dass die betroffene Person verstorben ist,
so steht die Geltendmachung dieser
Rechte deren überlebenden Ehegattin / Ehegatten
oder deren Abkömmlingen einschließlich deren der 2. Ordnung, d.h.
Kindern und Enkelkindern, zu.
Die Klage kann bei
der zuständigen Instanz in Rumänien spätestens bis zum 11.
Juni 2012.
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"Information ist
die Währung der Demokratie."
Thomas Jefferson,
1743 - 1826,
US-amerikanischer Jurist,
Gutsbesitzer und
3. Präsident der
Vereinigten Staaten von
Amerika,
verfasste die
Unabhängigkeitserklärung |