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RUMÄNISCHES RECHT

ENTSCHÄDIGUNGSRECHT

 

Gesetz Nr. 221/2009 vom 02. Juni 2009, veröffentlicht in dem Monitorul Oficial 396 vom 11. Juni 2009,

Rehabilitations- und Wiedergutmachungsgesetz für Opfer kommunistischer Verfolgung

 

Das Gesetz Nr. 221/2009 gewährt denjenigen Personen, gegen die in dem Zeitraum 06.03.1945 – 22.12.1989 von der Kommunistischen Obrigkeit Rumäniens ein Strafurteil erlassen oder ein Verwaltungsakt mit politischem Charakter (z.B.: die Unterbringung in eine Haftanstalt, eine Zwangskolonie, ein Arbeitslager, die Deportation etc.) vollzogen worden ist, folgende Rechte:

  • Annullierung der Haftstrafe und Rehabilitierung der verurteilten Person

  • Rückgabe der im Rahmen der Verurteilung enteigneten Güter oder entsprechende Entschädigung in Geld

  • immaterielle Entschädigung.

Für den Fall, dass die betroffene Person verstorben ist, so steht die Geltendmachung dieser Rechte deren überlebenden Ehegattin / Ehegatten oder deren Abkömmlingen einschließlich deren der 2. Ordnung, d.h. Kindern und Enkelkindern, zu.

 

Die Klage kann bei der zuständigen Instanz in Rumänien spätestens bis zum 11. Juni 2012.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"Information ist

die Währung der Demokratie."

 

Thomas Jefferson,

1743 - 1826,

US-amerikanischer Jurist, Gutsbesitzer und

3. Präsident der

Vereinigten Staaten von Amerika,

verfasste die Unabhängigkeitserklärung